| Erdwärmesonde, nur Bohrung für Sole/Wasser-Wärmepumpe WWP S 11 IBErdwärmesondena
Art.Nr.: | 888384 | Hersteller: | Weishaupt |
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Erdwärmesonde
nur Bohrung
für Weishaupt Sole/Wasser-Wärmepumpe
Typ WWP S 11 IB
Der Lieferumfang umfasst eine komplette,
voll funktions- und betriebsfähige
Anlage nach dem neuesten Stand der
Technik. Für alle durchzuführenden
Arbeiten gelten die allgemein
anerkannten Regeln der Technik mit den
einschlägigen Richtlinien und Normen,
insbesondere den hohen Kriterien des
internationalen DACH-Gütesiegels für
Erdwärmesondenbohrunternehmen.
10 JAHRE GARANTIE
auf Material und Entzugsleitung der
Erdwärmesonde bis 2000 Vollbenutzungs-
stunden pro Jahr, Auslegung nach
VDI-Richtlinie 4640
Leistungsumfang
-Genehmigung
Einholen der wasserrechtlichen
Erlaubnis bei den zuständigen Behörden.
Anfallende Gebühren gehen zu Lasten des
Kunden. Die Ausarbeitung von
geologischen Gutachten wird gesondert
berechnet.
-Bohrung
Erstellen der Erdwärmesondenbohrung/en
in Lockergesteinen und Fels (Bkl. 1-7)
mit einem geeigneten Bohrdurchmesser
(maximal 152 mm) einschließlich aller
erforderlichen Hilfsverrohrungen. Das
Bohrunternehmen behält sich vor, bei
Antreffen von speziellen geologischen
Verhältnissen die Gesamtbohrmeter in
mehrere Bohrungen aufzuteilen.
-Doppel-U-Sonde
Liefern und einbauen der
Doppel-U-Sonde/n aus Polyethylen PE mit
einem Rohrdurchmesser von 32 x 2,9 mm
(bis 150 m Bohrtiefe) bzw. 40 x 3,7 mm
(über 150 m Bohrtiefe) einschließlich
aller erforderlichen Injektionsarbeiten
und Sondenfüße.
-Ringraumverpressung
Verpressen des Ringraums mit
Zement-Betonit-Suspension vom Sondenfuß
aufsteigend. Hohlräume und Kluftzonen
werden gegebenenfalls mit Sand
verfüllt.
-Entsorgung des Bohrguts
An- und Abtransport von Absetzmulden
zur Aufnahme und Entsorgung des
Bohrguts.
Vertragliche Montagevorraussetzungen,
Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur Vertragserfüllung hat der Kunde auf
seine Kosten folgende Vorbereitungen
bzw. Leistungen zu erbringen.
1. Bereitstellen eines tragfähigen
Arbeitsplanums von mindestens 4 m x
10 m und maximal 5 Prozent Neigung
sowie einer Baustellenzufahrt von
mindestens 3 m Breite und maximal 15
Prozent Neigung für ein Bohrgerät mit
bis zu 18 t.
2. Vorhalten von Stellflächen für
Tieflader, Kompressor, Schlammmulden,
Bohrmaterial und LKW. Erforderliche
Straßensperrungen sind durch den
Kunden zu beantragen.
3. Bereitstellen eines Wasseranschlusses
ab Haus- bzw. Bauanschluss mit
mindestens 3/4 Zoll und 6 bar
Wasserdruck oder falls erforderlich
ab Hydrant in maximal 50 m Entfernung
von der Bohrstelle. Vorhalten eines
Stromanschlusses mit 230 V / 10 A in
maximal 50 m Entfernung der
Bohrstelle. Anfallende
Verbrauchskosten für Strom und Wasser
gehen zu Lasten des Kunden.
4. Einholen der Genehmigung zur
Einleitung von Bohr- und
Schmutzwasser in die Kanalisation.
Falls erforderlich Abtransport des
Bohr- und Schmutzwassers mittels
Saugwagen einschließlich Entsorgung.
5. Beseitigung von unvermeidbaren
Flurschäden und Verschmutzungen.
6. Ermittlung von sämtlichen im
Einflussbreich der Bohrungen und
Erdarbeiten befindlichen, unter
Gelände liegenden Leitungen, Rohre
und Bauten.
Anmerkungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich
Mehrwertsteuer.
- Alle Preise verstehen sich unter Vor-
behalt einer wasserrechtlichen
Erlaubnis und einer zulässigen Bohr-
tiefe von mindestens 60 m unter
Gelände.
- Liegt eine Bohrtiefenbegrenzung von
kleiner 60 m vor oder ist eine
spezifische Entzugsleistung von
50 W/m nicht realistisch, wird ein
individuelles Angebot erstellt.
- Die Auslegung der Erdsonden erfolgt
mit rund 15,5 Bohrmeter je kW
Heizleistung B0W35.
Dies entspricht einer spezifischen
Entzugsleistung von rund 50 W/m.
- Während des Genehmigungsverfahrens
bzw. bei der Baustellenbesichtigung
können, z. B. aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten, nicht vorhersehbare
Zusatzaufwendungen entstehen.
In diesen Fällen erfolgt die ver-
bindliche Preisfestlegung erst
nach dem Abschluss der Baustellen-
besichtigung.
- Der angegebene Liefertermin ist als
vorläufig anzusehen. Eine genaue
Terminabstimmung erfolgt während
der Projektabwicklung.
- Bei Arbeitsunterbrechungen sind wir
berechtigt, die bis dahin erbrachten
Leistungen in Rechnung zu stellen.
- Des Weiteren verweisen wir auf unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. | |