ARH_Heizung_Banner-728x90-Fragebogen Erdwärmesonde, nur Bohrung für Sole/Wasser-Wärmepumpe WWP S 11 IK - Heizung & Brenner Kaufhaus
 
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Erdwärmesonde, nur Bohrung für Sole/Wasser-Wärmepumpe WWP S 11 IK

Erdwärmesondena
Art.Nr.:888388
Hersteller:Weishaupt



 
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Erdwärmesonde nur Bohrung für Weishaupt Sole/Wasser-Wärmepumpe Typ WWP S 11 IK Der Lieferumfang umfasst eine komplette, voll funktions- und betriebsfähige Anlage nach dem neuesten Stand der Technik. Für alle durchzuführenden Arbeiten gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik mit den einschlägigen Richtlinien und Normen, insbesondere den hohen Kriterien des internationalen DACH-Gütesiegels für Erdwärmesondenbohrunternehmen. Leistungsumfang -Genehmigung Einholen der wasserrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Behörden. Anfallende Gebühren gehen zu Lasten des Kunden. Die Ausarbeitung von geologischen Gutachten wird gesondert berechnet. -Bohrung Erstellen der Erdwärmesondenbohrung/en in Lockergesteinen und Fels (Bkl. 1-7) mit einem geeigneten Bohrdurchmesser (maximal 152 mm) einschließlich aller erforderlichen Hilfsverrohrungen. Das Bohrunternehmen behält sich vor, bei Antreffen von speziellen geologischen Verhältnissen die Gesamtbohrmeter in mehrere Bohrungen aufzuteilen. -Doppel-U-Sonde Liefern und einbauen der Doppel-U-Sonde/n aus Polyethylen PE mit einem Rohrdurchmesser von 32 x 2,9 mm (bis 150 m Bohrtiefe) bzw. 40 x 3,7 mm (über 150 m Bohrtiefe) einschließlich aller erforderlichen Injektionsarbeiten und Sondenfüße. -Ringraumverpressung Verpressen des Ringraums mit Zement-Betonit-Suspension vom Sondenfuß aufsteigend. Hohlräume und Kluftzonen werden gegebenenfalls mit Sand verfüllt. -Entsorgung des Bohrguts An- und Abtransport von Absetzmulden zur Aufnahme und Entsorgung des Bohrguts. Vertragliche Montagevorraussetzungen, Mitwirkungspflicht des Kunden Zur Vertragserfüllung hat der Kunde auf seine Kosten folgende Vorbereitungen bzw. Leistungen zu erbringen. 1. Bereitstellen eines tragfähigen Arbeitsplanums von mindestens 4 m x 10 m und maximal 5 Prozent Neigung sowie einer Baustellenzufahrt von mindestens 3 m Breite und maximal 15 Prozent Neigung für ein Bohrgerät mit bis zu 18 t. 2. Vorhalten von Stellflächen für Tieflader, Kompressor, Schlammmulden, Bohrmaterial und LKW. Erforderliche Straßensperrungen sind durch den Kunden zu beantragen. 3. Bereitstellen eines Wasseranschlusses ab Haus- bzw. Bauanschluss mit mindestens 3/4 Zoll und 6 bar Wasserdruck oder falls erforderlich ab Hydrant in maximal 50 m Entfernung von der Bohrstelle. Vorhalten eines Stromanschlusses mit 230 V / 10 A in maximal 50 m Entfernung der Bohrstelle. Anfallende Verbrauchskosten für Strom und Wasser gehen zu Lasten des Kunden. 4. Einholen der Genehmigung zur Einleitung von Bohr- und Schmutzwasser in die Kanalisation. Falls erforderlich Abtransport des Bohr- und Schmutzwassers mittels Saugwagen einschließlich Entsorgung. 5. Beseitigung von unvermeidbaren Flurschäden und Verschmutzungen. 6. Ermittlung von sämtlichen im Einflussbreich der Bohrungen und Erdarbeiten befindlichen, unter Gelände liegenden Leitungen, Rohre und Bauten. Anmerkungen - Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. - Alle Preise verstehen sich unter Vor- behalt einer wasserrechtlichen Erlaubnis und einer zulässigen Bohr- tiefe von mindestens 60 m unter Gelände. - Liegt eine Bohrtiefenbegrenzung von kleiner 60 m vor oder ist eine spezifische Entzugsleistung von 50 W/m nicht realistisch, wird ein individuelles Angebot erstellt. - Die Auslegung der Erdsonden erfolgt mit rund 15,5 Bohrmeter je kW Heizleistung B0W35. Dies entspricht einer spezifischen Entzugsleistung von rund 50 W/m. - Während des Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Baustellenbesichtigung können, z. B. aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen entstehen. In diesen Fällen erfolgt die ver- bindliche Preisfestlegung erst nach dem Abschluss der Baustellen- besichtigung. - Der angegebene Liefertermin ist als vorläufig anzusehen. Eine genaue Terminabstimmung erfolgt während der Projektabwicklung. - Bei Arbeitsunterbrechungen sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. - Des Weiteren verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
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